Hinweisgebersystem

Transparenz schafft Vertrauen und ist gesetzlich vorgeschrieben:

  • Datenschutzerklärung:Ein Link zur Datenschutzerklärung oder eine Bestätigung, dass der Hinweisgeber diese gelesen hat, unter Einhaltung der DSGVO.
  • Informationen zum Schutz vor Repressalien:Ein kurzer Text, der den Hinweisgeber über seine Rechte nach dem Hinweisgeberschutzgesetz (HinSchG) aufklärt und Schutz vor Benachteiligung zusichert. Dieser Text muss wie folgt abgebildet werden:

Dein Schutz als Hinweisgeber (HinSchG)

  1. Wir legen größten Wert auf eine offene Kultur und den Schutz unserer Beschäftigten und Partner. Deshalb sichern wir dir gemäß den Vorgaben des Hinweisgeberschutzgesetzes (HinSchG) folgende Rechte zu:
  2. Schutz vor Benachteiligung:Meldest du einen Verstoß in gutem Glauben, bist du umfassend vor Repressalien, Kündigung oder jeder Form der Benachteiligung geschützt, die eine Folge deiner Meldung ist. Solche Maßnahmen sind unzulässig.
  3. Vertraulichkeit und Anonymität:Deine Identität wird streng vertraulich behandelt und nur den für die Untersuchung zuständigen, unparteiischen Personen offengelegt. Wir ermöglichen dir die Abgabe einer vollständig anonymen Meldung.
  4. Wahl des Meldewegs:Du hast das Recht, dich zwischen dem internen Meldekanal unserer Organisation und externen staatlichen Meldestellen zu entscheiden.
  5. Rückmeldung:Wir bestätigen dir den Eingang deiner Meldung innerhalb von sieben Tagen. Du erhältst spätestens drei Monate nach der Bestätigung eine Rückmeldung zum Stand der Bearbeitung und den getroffenen Folgemaßnahmen.

Schutz deiner Daten – Anonyme Verarbeitung

Dieses Formular ist speziell konfiguriert, um deine Meldung vollständig anonym zu verarbeiten. Es werden keine Metadaten des Absenders gespeichert oder an Dritte weitergegeben – insbesondere keine IP-Adressen, Geräte- oder Standortdaten. Die Verarbeitung auf dem Server erfolgt anonym. Du kannst diese Meldung daher bedenkenlos und völlig vertraulich abgeben.